Bildungsscheck NRW2024-01-03T14:29:16+00:00

Bildungsscheck NRW

Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbstständigen. Mit dem Bildungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten gefördert (maximal 500 €).

Wer wird gefördert:

  • Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige
  • Der Wohnsitz muss in NRW sein
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen: max. 40.000 € (alleinstehend/einzeln veranlagt) bzw. max. 80.000 € (gemeinsam veranlagt)

Was wird gefördert:

  • Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen
  • Fortbildungen, die der beruflichen Qualifizierung / Weiterbildung und Kompetenzentwicklung dienen
  • Auch Inhouse-Schulungen sowie onlinebasierte Fortbildungen werden gefördert
  • NICHT für die Förderung vorgesehen sind u.a. Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht (z. B. Datenschutzbeauftragter, Beauftragter für Immissionsschutz, …)

Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Beratung zum Bildungsscheck NRW: persönlich (Bäckerstraße 8, 34431 Marsberg), telefonisch (02992 8200) oder per Mail (info@stadtmarketing-marsberg.de).

Nach oben